minimieren
maximieren

Corona-Prämie: Rechtzeitige Zahlung entscheidend

Die Frist für die lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie läuft am 31. März 2022 endgültig aus. Das heißt Mitarbeitern kann nur noch bis zu diesem Zeitpunkt ein Betrag von bis zu 1.500 Euro als Corona-Prämie gezahlt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Frist, ist dabei die tatsächliche Zahlung, die bis spätestens 31. März erfolgt sein muss.

Praxishinweis

Eine Lohnabrechnung für den Monat März inklusive Corona-Prämie und Zahlung im April erfüllt dieses Kriterium nicht – das heißt die Zahlung wäre in diesem Fall dann voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Um dies zu vermeiden, könnte die Corona-Prämie separat, das heißt innerhalb der Frist bis 31. März 2022 gezahlt werden. Eine Lohnabrechnung kann dann zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt. 

Sollte der Zeitpunkt verpasst worden sein, gibt es noch weitere Möglichkeiten für lohnsteuer- und sozialversicherungsbegünstigte Zahlungen an Mitarbeiter. Diese finden Sie in unserem einschlägigen Merkblatt (anbei zum Download für Mitgliedsbetriebe).

Corona-Prämie Frist