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Ausbildung im Handwerk

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

Seit 1999 besteht die Möglichkeit zur Stufenausbildung im Bauhandwerk. Dies bedeutet, man kann Lehrverträge über 2, bzw. 3 Jahre abschließen.

Die Ausbildung zum Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter endet nach 2 Jahren mit der entsprechenden Abschlussprüfung, wobei die Zwischenprüfung bereits nach dem 1. Lehrjahr abgelegt werden muss. 

Eine 3-jährige Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung (z.B. für Maurer, Fliesenleger, Zimmer). Die Zwischenprüfung wird hier nach dem 2. Lehrjahr abgelegt.

Wer die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt hat, hat die Möglichkeit den Lehrvertrag auf 3 Jahre zu erweitern und am Ende das Ziel Geselle zu erreichen.

Bei beiden Varianten findet die Ausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) statt. Einzige Ausnahme ist hier der Zimmerer. In diesem Beruf ist das BGJ (Berufsgrundschuljahr) gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Jahr wird jedoch auf die 36-monatige Ausbildungszeit voll angerechnet. Die restl. 24 Monate verbringt der Lehrling  ebenfalls im Betrieb und Berufs-schule. Um die geforderten praktischen Kenntnisse in allen Bereich der Berufsausbildung zu erlangen, müssen alle Auszubildende die überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen durch die Handwerkskammer besuchen.

Ausbildungsvergütung gewerbliche Auszubildende (Brutto) zum Stand 01.04.2023

Im 1. Jahr:                     935,00 €
Im 2. Jahr:                  1.230,00 €
Im 3. Jahr:                  1.495,00 €

Probezeit

Die Probezeit kann über 1 Monat oder bis zu 4 Monate vereinbart werden.

Urlaubsanspruch

30 Arbeitstage

Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU)

Die Dauer der Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten beträgt

im ersten   Ausbildungsjahr 17 bis 20 Wochen
im zweiten Ausbildungsjahr 11 bis 13 Wochen
im dritten  Ausbildungsjahr   4 Wochen

Prüfungen

Nach dem 1. Ausbildungsjahr  =   Zwischenprüfung für Facharbeiter
Nach dem 2. Ausbildungsjahr  =   Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Facharbeiter
Nach dem 3. Ausbildungsjahr  =   Gesellenprüfung

Um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden, muss die Zwischenprüfung bereits abgelegt worden sein !

Beschulung 

Die Beschulung erfolgt nach dem beiliegenden Schulsprengel. Alternativ hierzu gibt es die Private Berufsschule St. Erhard in Plattling zur individuellen Lernförderung.

Karriere am Bau

Nach der Gesellenprüfung haben Sie die Möglichkeit sich zum Vorarbeiter, Werkpolier und geprüften Polier fortzubilden. Eine weitere Herausforderung ist die Meisterprüfung, damit steht Ihnen die Tür zum eigenen Betrieb offen.

Alternativ dazu besteht nach der Gesellenprüfung auch die Möglichkeit ein Studium zu absolvieren. Wie Sie sehen, ist eine Ausbildung am Bau eine vielseitige Grundlage um Karriere zu machen.

Bauberufe

19 attraktive Bauberufe stehen zur Verfügung

Bereich Hochbau

  • Maurer  m/w/d
  • Beton- und Stahlbetonbauer  m/w/d
  • Feuerungs- u. Schornsteinbauer  m/w/d
  • Zimmerer  m/w/d

Bereich Ausbau

  • Betonstein- u. Terrazzohersteller  m/w/d
  • Stuckateur  m/w/d
  • Fliesen-,Platten- u. Mosaikleger  m/w/d
  • Estrichleger  m/w/d
  • Wärme-,Kälte- u. Schallschutzisolierer  m/w/d
  • Trockenbaumonteur  m/w/d
  • Holz- u. Bautenschützer  m/w/d
  • Werksteinhersteller  m/w/d

Bereich Tiefbau

  • Straßenbauer  m/w/d
  • Rohrleitungsbauer  m/w/d
  • Kanalbauer  m/w/d
  • Brunnenbauer  m/w/d
  • Spezialtiefbauer  m/w/d
  • Gleisbauer  m/w/d
  • Baugeräteführer  m/w/d

Mehr Informationen unter: www.bauberufe.net

Lehrverträge

Papiervordruck

Den Lehrvertrag in Papierform können Sie gerne in unserer Geschäftsstelle anfordern. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Ausbildungsvertrag online

Sie können den Lehrvertrag aber auch online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einreichen.

Infos & Download:
Lehrvertrag online

Geschäftsstelle

Bauinnung Deggendorf-Regen
Trat 13
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 / 2857-50
Fax: 0991 / 2857-55
info(at)bauinnung-deggendorf-regen.de