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Ausbildung im Handwerk

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

Seit 1999 besteht die Möglichkeit zur Stufenausbildung im Bauhandwerk. Dies bedeutet, man kann Lehrverträge über 2, bzw. 3 Jahre abschließen. Ab 01.08.2026 tritt die neue Ausbildungsordnung im Bauhandwerk in Kraft. Die Ausbildungsordnung wurde modernisiert, mit den Bestimmungen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit ergänzt und an die aktuellen technischen und digitalen Entwicklungen angepasst. 

Die Ausbildung zum Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter endet nach 2 Jahren mit der entsprechenden Abschlussprüfung, wobei die Zwischenprüfung bereits nach dem 1. Lehrjahr abgelegt werden muss. 

Eine 3-jährige Ausbildung endet mit der Teil 2 Prüfung (z.B. für Maurer, Fliesenleger, Zimmer). Die bisherige Zwischenprüfung gibt es nicht mehr. Diese wurde mit der Teil 1 Prüfung innerhalb des 2. Ausbildungsjahres ersetzt. Das Teil 1 Ergebnis wird mit 40 % auf das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung angerechnet. 

Wer die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt hat, hat die Möglichkeit den Lehrvertrag auf 3 Jahre zu erweitern und am Ende das Ziel Geselle zu erreichen.

Bei beiden Varianten findet die Ausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) statt. Einzige Ausnahme ist hier der Zimmerer. In diesem Beruf ist das BGJ (Berufsgrundschuljahr) gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Schuljahr wird jedoch auf die 36-monatige Ausbildungszeit voll angerechnet. Die restl. 24 Monate verbringt der Lehrling  ebenfalls im Betrieb und Berufsschule.

Um die geforderten praktischen Kenntnisse in allen Bereich der Berufsausbildung zu erlangen, müssen alle Auszubildende die überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen der Handwerkskammer besuchen.

Ausbildungsvergütung gewerbliche Auszubildende (Brutto) zum Stand 01.04.2026

Im 1. Jahr:                  1.122,00 €
Im 2. Jahr:                  1.351,00 €
Im 3. Jahr:                  1.610,00 €

Probezeit

Die Probezeit kann über 1 Monat oder bis zu 4 Monate vereinbart werden.

Urlaubsanspruch

30 Arbeitstage

Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU)

Die Dauer der Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten beträgt

im ersten   Ausbildungsjahr 13 + 3 Wahlwochen
im zweiten Ausbildungsjahr 11 + 2 Wahlwochen
im dritten  Ausbildungsjahr    6 + 4 Wahlwochen

Prüfungen

Nach dem 1. Ausbildungsjahr  =   Zwischenprüfung für Facharbeiter 
Nach dem 2. Ausbildungsjahr  =   Abschlussprüfung für Facharbeiter bzw. 1 Teil Prüfung
Nach dem 3. Ausbildungsjahr  =   Teil 2 Prüfung 

Um zur Teil 2 Prüfung zugelassen zu werden, muss die Teil 1 Prüfung bereits abgelegt worden sein !

Beschulung 

Die Beschulung erfolgt nach dem beiliegenden Schulsprengel. Alternativ hierzu gibt es die Private Berufsschule St. Erhard in Plattling zur individuellen Lernförderung.

Karriere am Bau

Nach der Gesellenprüfung haben Sie die Möglichkeit sich zum Vorarbeiter, Werkpolier und geprüften Polier fortzubilden. Eine weitere Herausforderung ist die Meisterprüfung, damit steht Ihnen die Tür zum eigenen Betrieb offen.

Alternativ dazu besteht nach der Gesellenprüfung auch die Möglichkeit ein Studium zu absolvieren. Wie Sie sehen, ist eine Ausbildung am Bau eine vielseitige Grundlage um Karriere zu machen.

Bauberufe

19 attraktive Bauberufe stehen zur Verfügung

Bereich Hochbau

  • Maurer  m/w/d
  • Beton- und Stahlbetonbauer  m/w/d
  • Feuerungs- u. Schornsteinbauer  m/w/d
  • Bauwerksmechaniker für Abbruch- und Betontechnik  m/w/d

Bereich Ausbau

  • Zimmerer  m/w/d
  • Stuckateur  m/w/d
  • Fliesen-,Platten- u. Mosaikleger  m/w/d
  • Estrichleger  m/w/d
  • Wärme-,Kälte- u. Schallschutzisolierer  m/w/d
  • Trockenbaumonteur  m/w/d
  • Holz- u. Bautenschützer  m/w/d
  • Werksteinhersteller  m/w/d

Bereich Tiefbau

  • Straßenbauer  m/w/d
  • Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik  m/w/d
  • Kanalbauer für Infrastrukturtechnik  m/w/d
  • Brunnenbauer  m/w/d
  • Spezialtiefbauer  m/w/d
  • Gleisbauer  m/w/d
  • Baugeräteführer  m/w/d

Mehr Informationen unter: www.bauberufe.net

Lehrverträge

Ausbildungsvertrag online

Informationen zum Lehrvertrag online sowie den Download finden Sie auf der Webseite der Handwerkskammer: 

Lehrvertrag online

Geschäftsstelle

Bauinnung Deggendorf-Regen
Trat 13
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 / 2857-50
Fax: 0991 / 2857-55
info(at)bauinnung-deggendorf-regen.de