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Lohngebundene Kosten: Neuberechnung nach Tarifabschluss

Seit dem 14. Juni 2024 gilt für das Bauhauptgewerbe ein neuer Tarifvertrag mit einer rückwirkenden Lohnanpassung ab 1. Mai 2024. Aus diesem Anlass haben wir auch die Berechnung der lohngebundenen Kosten (LGK) aktualisiert. Aus den Berechnungen geht hervor, dass sich die lohngebundenen Kosten in der Höhe kaum verändern werden. Lediglich die neuen Beitragssätze der BG Bau für 2024, die im Mai veröffentlicht wurden, führen zu einem leichten Absinken der LGK. 

Wie immer sind die genannten Sätze regional und betriebsindividuell anzupassen. Bei der Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten sollten die Unternehmen ihr Augenmerk immer auch auf die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage lenken: Die angesetzten Ausfalltage basieren auf Annahmen und statistischen Erhebungen, die von den tatsächlichen Ausfalltagen im einzelnen Unternehmen erheblich abweichen können.

Für das LGK-Schema wurden die aktuell geltenden Gesamttarifstundenlöhne (GTL, Lohngruppe 4) zugrunde gelegt:

  • 24,07 €/h in den alten Bundesländern (seit Mai 2024). 

Für die Zimmerer haben wir zusätzlich die Anlagen 4 beigefügt, um die Auswirkungen der höheren Gefahrenklasse auf den Beitragssatz zu zeigen.

Zur Bestimmung des betriebsindividuellen Stundenverrechnungssatzes (Anlage 3) sind über die lohngebundenen Kosten und die Lohnnebenkosten hinaus die Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn betriebsindividuell zu ergänzen. 

Das LGK-Schema finden Sie nachstehend im Download.

Lohngebundene Kosten

Foto: Adobe Stock