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Unternehmensnachfolge: Bayerisches Baugewerbe warnt vor Kostenlawine und fordert mittelstandsfreundliches Erbschaftssteuerrecht

Der Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände Helmut Hubert hat heute anlässlich der am kommenden Mittwoch bevorstehenden Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses zur geplanten Erbschaftssteuerreform 2008 deutlich gemacht, dass die Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen der Bauwirtschaft durch die geplante Reform erschwert wird und zusätzliche Kosten drohen:

„Die Belastungen für die Erben, die ein Bauunternehmen weiterführen wollen, werden durch die Haltefrist von 15 Jahren, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung jetzt vorsieht, deutlich erschwert. Es kann nicht sein, dass bei einer Unterschreitung der Haltefrist die Begünstigung des Unternehmensnachfolgers vollständig entfallen soll. Die Erbschaftssteuerschuld muss vielmehr nur entsprechend dem Zeitablauf verringert werden. Wir brauchen ein praxisgerechtes Abschmelzmodell“, kritisierte Hubert den vorliegenden Gesetzesentwurf.

Hubert bezeichnete es als völlig praxisfremd, dass künftig Firmenerben 85 Prozent der Steuerschuld nur dann erlassen bekommen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre fortführen, die Lohnsumme in dieser Zeit nicht unter 70 Prozent des Anfangswerts sinkt, und wenn sie 15 Jahre lang nicht mehr als den laufenden Gewinn aus dem Unternehmen entnehmen. „Kein Baubetrieb kann über 10 Jahre lang eine nahezu konstante Lohnsumme garantieren. Die Bauwirtschaft ist in hohem Maße saisonal geprägt und muss seit Mitte der 90er Jahre mit sehr kurzen Auftragsbeständen von durchschnittlich nur 4-6 Wochen leben. Während der letzten 16 Jahre hat sich die Belegschaft in der Bauwirtschaft halbiert. Unter diesen Bedingungen werden nur sehr wenige Unternehmensnachfolgen in der Bauwirtschaft in den Genuss dieses Abschmelzmodells kommen und in der Folge über viele Jahre unter der betriebswirtschaftlich nicht zumutbaren Gefahr leben müssen, noch nach Jahren hohe Steuernachforderungen tätigen zu müssen.“

Hubert griff auch die im Februar im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuerreform 2008 bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für neue Wertansätze für Betriebsvermögen an. „Die neuen Wertansätze für Betriebsvermögen werden vor allem traditionelle Familienunternehmen des Baugewerbes, die über Generationen Immobilienbesitz in das Betriebsvermögen eingebracht haben, weit stärker als bisher belasten“, so Hubert. Außerdem drohe eine Zunahme der Bürokratie. Im Baugewerbe wird dies im Regelfall zu weit überhöhten Wertansätzen für vererbte Betriebsvermögen führen. Denn das sog. "Vereinfachte" Ertragswertverfahren ergibt Firmenwerte, die bis an das Doppelte des tatsächlich am Markt erzielbaren Preises heranreichen. Um überzogenen Erbschaftsteuerforderungen zu entgehen, bleibe dann nur der Gang zum Gutachter. Nach den Worten Huberts steht zu befürchten, dass die Verordnung in der vorliegenden Form zu nichts anderem als Streit und Gerichtsprozessen führen und ein Konjunkturprogramm für Berater in Bewertungsfragen werden wird. Hohe Bürokratiekosten dürften so zur "Kostenlawine" werden.

Helmut Hubert forderte deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, die Pläne der Bundesregierung in der vorliegenden Form keinesfalls mit zu tragen und sich stattdessen für ein echtes praxisgerechtes und mittelstandsfreundliches Abschmelzmodell einzusetzen.